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Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied

Ordentliches Mitglied kann werden, wer ein Eurythmie-Diplom oder einen Bachelor für Eurythmie hat und ein Heileuryhmie-Diplom oder einen Master für Heileurythmie / Eurythmie Therapie hat, sowie gemäß den Richtlinien des Berufsverbandes eine Berufsqualifikation erworben hat. Der Verband erkennt Diplome, Bachelor und Master an, wenn sie von einer von der Medizinischen Sektion am Goetheanum, Dornach / Schweiz, anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellt wurden.

Erfüllt ein Mitglied die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft gemäß den Aufnahme-Richtlinien nicht mehr, wird es als assoziiertes Mitglied fortgeführt.

Assoziiertes Mitglied

a) kann werden, wer eine von der Medizinischen Sektion anerkannte Heileurythmie-Ausbildung begonnen hat, die mit einem Diplom oder Master abschließt. Den Übergang zur ordentlichen Mitgliedschaft entscheidet auf Antrag der Vorstand gemäß den Richtlinien.

b) kann jeder Arzt werden, der aufgrund längerer Zusammenarbeit mit Heileurythmisten Erfahrungen in der therapeutischen Anwendung der Heileurythmie hat.

c) kann jeder Heileurythmist / Eurythmietherapeut werden, der die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt oder seine ordentliche Mitgliedschaft ruhen lassen möchte.

Förderndes Mitglied

Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Verbandes materiell, ideell und/oder durch eigene Mittel zu unterstützen.

 


Informationen über Arbeit und Ziele des BVHE:

Berufsverband Heileurythmie e.V.
70794 Filderstadt
Roggenstraße 82